Versicherung kürzt Gutachten – So wehren Sie sich erfolgreich

Viele Unfallgeschädigte erleben es: Das Gutachten des KFZ-Sachverständigen liegt vor, aber die Versicherung will nicht den vollen Betrag zahlen. Plötzlich fehlen mehrere hundert oder sogar tausend Euro.

Doch nicht jede Kürzung ist rechtmäßig – und oft können Sie sich erfolgreich dagegen wehren. In diesem Ratgeber erfahren Sie, warum Versicherungen Gutachten kürzen, wann das unzulässig ist und wie Sie mit einem unabhängigen Gutachter und einem Fachanwalt für Verkehrsrecht zu Ihrem vollen Schadensersatz kommen.

Warum kürzen Versicherungen Gutachten?

Versicherungen verfolgen ein klares Ziel: Kosten senken. Nach einem Unfall sind die Regulierungssummen oft hoch, deshalb versuchen Versicherer, Ausgaben zu reduzieren – vor allem bei Reparaturkosten, Ersatzteilen und Wertminderung.

Dafür setzen sie auf:

  • eigene Versicherungsgutachter, die Schadenspositionen herunterrechnen

  • Kürzungsschreiben, in denen bestimmte Positionen einfach gestrichen werden

  • den Verweis auf billigere Partnerwerkstätten, um den Schaden niedriger zu bewerten

Für Unfallopfer bedeutet das: Sie erhalten weniger Geld, als Ihnen tatsächlich zusteht – obwohl der gesetzliche Anspruch etwas anderes vorsieht.

Mehr dazu, warum Unabhängigkeit entscheidend ist, lesen Sie in unserem Beitrag Privater Gutachter vs. Versicherungsgutachter.

Typische Kürzungsgründe der Versicherungen

Die gängigsten Begründungen in Kürzungsschreiben sind:

1. Stundenverrechnungssätze

Die Versicherung setzt niedrigere Lohnkosten an – meist basierend auf Partnerwerkstätten, die günstiger arbeiten. Das Problem: Sie haben Anspruch auf die ortsüblichen Markenwerkstatt-Sätze.

2. Verweis auf Partnerwerkstätten

Versicherungen behaupten oft, Sie müssten das Fahrzeug in einer bestimmten Werkstatt reparieren lassen. Doch das ist unzulässig, wenn Sie Anspruch auf Reparatur in einer freien oder Markenwerkstatt Ihrer Wahl haben.

3. Abzüge bei Ersatzteilpreisen

Manchmal werden gebrauchte Teile oder Rabatte in die Kalkulation aufgenommen, die realistisch gar nicht verfügbar sind.

4. Bagatellschaden-Argument

Bei kleineren Schäden behaupten Versicherungen, dass gar kein Gutachten nötig gewesen sei. Doch schon bei Schäden über 750 € Bagatellgrenze haben Sie Anspruch auf ein Unfallgutachten. Mehr dazu in unserem Artikel Bagatellschaden oder Gutachten.

Wann ist eine Kürzung unzulässig?

Eine Kürzung ist in der Regel unzulässig, wenn:

  • Sie unschuldig in den Unfall verwickelt waren

  • das Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt wurde

  • die Kürzung nicht fachlich nachvollziehbar oder rechtlich haltbar ist

In solchen Fällen haben Sie gute Chancen, die volle Summe nachzufordern – notfalls mit anwaltlicher Unterstützung.

So gehen Sie gegen eine Kürzung vor

1. Gutachten prüfen lassen

Lassen Sie das Kürzungsschreiben und Ihr Gutachten von einem unabhängigen Gutachter oder einem Anwalt prüfen. Oft sind die Kürzungen leicht zu widerlegen.

2. Anwalt für Verkehrsrecht einschalten

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten. Ein Fachanwalt kennt die Taktiken der Versicherungen und kann Ihre Ansprüche effektiv durchsetzen.

Mehr zum Zusammenspiel zwischen Gutachter und Anwalt erfahren Sie auch hier: Gutachten für Gericht und Anwalt.

3. Nachforderung stellen

Ihr Anwalt kann die volle Summe nachfordern und – falls nötig – Klage einreichen. In vielen Fällen lenken Versicherungen ein, sobald rechtliche Schritte angedroht werden.

Regionale Unterstützung – Gutachter in Frankfurt und Umgebung

Wenn Ihre Versicherung ein Gutachten kürzt, ist schnelle und kompetente Hilfe wichtig. MainXpert unterstützt Sie mit unabhängigen Sachverständigen in der gesamten Rhein-Main-Region.

Unsere Standorte:

FAQ – Häufige Fragen zur Kürzung von Gutachten

  1. Darf die Versicherung mein Gutachten kürzen?
    Nein, unberechtigte Kürzungen sind rechtswidrig.
  2. Was tun, wenn die Versicherung nicht alles zahlt?
    Einen Anwalt einschalten und Nachforderung stellen.
  3. Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?
    Nein, Sie haben das Recht auf einen unabhängigen Gutachter.
  4. Wer zahlt meinen Anwalt, wenn die Versicherung kürzt?
    Bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Versicherung.
  5. Gilt das auch für Bagatellschäden?
    Unter 750 € reicht oft ein Kostenvoranschlag – ab dieser Grenze ist ein Gutachten sinnvoll.
  6. Kann ich gegen jede Kürzung vorgehen?
    Ja, insbesondere wenn sie fachlich oder rechtlich nicht haltbar ist.
  7. Wie schnell kann die Kürzung korrigiert werden?
    Oft innerhalb weniger Wochen, wenn ein Anwalt eingeschaltet ist.

Fazit – Lassen Sie sich nicht unterkriegen

Kürzungen durch die Versicherung sind oft reine Taktik, um Zahlungen zu reduzieren. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern. Mit einem unabhängigen Gutachter und einem Anwalt für Verkehrsrecht können Sie Ihre vollen Ansprüche durchsetzen und den kompletten Schadensersatz einfordern, der Ihnen zusteht.

Kontaktieren Sie uns direkt über unsere Kontaktseite, wenn Ihre Versicherung ein Gutachten gekürzt hat. Wir prüfen Ihren Fall und unterstützen Sie mit unabhängiger Expertise.

KFZ Gutachter Frankfurt – Mainxpert 24/7 Unfallgutachten
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