Ist man in Deutschland in einen Autounfall verwickelt gibt es viele Fragen, die geklärt werden müssen. Zum Beispiel: Wer hat Schuld an dem Unfall? Wer trägt die Kosten für eine Reparatur? Benötige ich einen Anwalt? Oder welchen Restwert hat mein Auto? All das sind Fragen, die auf einen zukommen können. Gerade bei einem Unfall, bei dem ein hoher Sachschaden entstanden ist, werden meistens KFZ-Gutachter mit in die Schadensabwicklung involviert. Wenn man unverschuldet an einem Unfall teilgenommen hat kann man sich freiwillig einen KFZ-Sachverständiger zur Hilfe nehmen, welcher ein Schadensgutachten durchführt. Hier stellt sich oft die Frage, ob die gegnerische Versicherung einen KFZ-Gutachter aus Frankfurt vorschreiben darf. Genau diese Frage wollen wir nun einmal klären!

Ein KFZ-Gutachter ist frei wählbar!

Sobald es zu einem Unfall mit einem erheblichen Sachschaden gekommen ist, sollten Sie einen KFZ-Sachverständiger einschalten, um ein Gutachten Ihres Fahrzeuges erstellen zu lassen. Denn meistens kann es sein, dass man gerade als Leihe nicht sofort alle Schäden sieht, die an einem Fahrzeug entstanden sind. Gerade mit der heutigen Technik, die in den Fahrzeugen verbaut ist, kann hier das ein oder andere Problem übersehen werden. Ein KFZ-Sachverständiger aus Frankfurt kann hierfür Abhilfe verschaffen. Durch ein geschultes KFZ-Gutachten werden alle Mängel an einem Fahrzeug bemerkt und aufgeschrieben. Dieses Gutachten kann dann bei der gegnerischen Versicherung eingereicht werden und dient als Kostengrundlage.
Es gibt viele Versicherungen, die aber gegen solch ein Gutachten sind! Diese sind nämlich der Meinung, dass beim Gutachten zu viele Mängel und Probleme aufgelistet werden und es deshalb teurer für die Versicherung ist. Deshalb kann es sein, dass Versicherungen ein unabhängiges Gutachten einen KFZ-Gutachters nicht akzeptieren! Die Versicherungen wollen dann lieber, dass man Ihre eigenen Sachverständiger nimmt und von diesem ein Gutachten erstellen lässt. Wer Böses dabei denkt, denkt natürlich, dass der Gutachter der Versicherung nicht so akribisch nach Mängeln schaut, damit es billiger für die gegnerische Versicherung wird. Dies kann auch durchaus sein! Deshalb ist es wichtig, dass man seinen Gutachter frei wählen kann.
In Deutschland ist dies auch so geregelt! Man hat das Recht darauf sein Unfallgutachten in Frankfurt von dem Sachverständiger erledigen zu lassen den man möchte. Eine Versicherung hat kein Recht darauf einem einen Gutachter vorzuschreiben!
Auch wenn man ein Unfall verschuldet hat ist dies so. Hier beauftragt die Versicherung selbst einen Gutachter. Kommt einem dieses Ergebnis jedoch komisch vor, kann man sich privat einen Gutachter hinzuziehen. Sollten die unterschiedlichen Gutachten der eigenen Versicherung und des eigens beauftragten Sachverständigers große Unterschiede aufweisen, kann man ein Verfahren einleiten.

Lehnen Sie einen KFZ-Gutachter der durch Versicherung gestellt wird ab!

Wenn man unverschuldet an einem Unfall beteiligt war dann sollte man sich immer selbst um ein Gutachten in Frankfurt kümmern. Nach einem Unfall sitzt einem der Schock meistens noch tief in den Knochen! Manche Versicherungen drängen aber darauf den ganzen Prozess so schnell wie möglich abzuschließen. Hier ist es wichtig, dass Sie Ruhe bewahren. Kümmern Sie sich darum, dass Sie einen eigenen Sachverständiger beauftragen und akzeptieren Sie kein Gutachter der gegnerischen Versicherung! Hier kann es vorkommen, dass dieser zu Gunsten der Versicherung arbeitet. Sie würden in diesem Szenario also benachteiligt werden!

Nehmen Sie Kontakt mit einem Anwalt auf

Bei einem Unfall ist meistens das geringste Übel, welches man hat, der entstandene Schaden am Auto. Oft ist man als Unfallopfer traumatisiert oder steht in den ersten Tagen noch unter Schock! Deshalb ist es wichtig sich unbedingt einen Anwalt für Verkehrsrecht zu organisieren. Gerade wenn es sich um größere Schäden handelt, die über der Bagatellgrenze von rund 750€ liegen. Denn mit einem Anwalt ist man immer gut bedient. Gerade wenn es Probleme mit der gegnerischen Versicherung gibt kann dieser solche schnell aus dem Weg räumen. Das großartige ist außerdem, dass wenn Sie unverschuldet am Unfall beteiligt waren, werden die Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung gezahlt. Man hat also quasi eine Win-Win-Situation. Denn die Kosten werden übernommen und man erhält gleichzeitig optimale rechtliche Beratung!