Selbst verursachter Unfallschaden – Kaskoversicherung

Eine Kaskoversicherung ist eine gute Sache, denn sowohl selbst verschuldetet Schäden wie auch Diebstahl und höhere Gewalt, sind dadurch abgedeckt. Also zählen auch Schäden, die durch einen Sturm oder Wildunfall am eigenen Fahrzeug entstehen als Kaskoschaden und können so über die Versicherung beglichen werden.

Aber wie genau läuft das ab? Ist auch ein KFZ-Gutachter Frankfurt am Main über die Versicherung abgedeckt? Ein Schaden am Auto, vor allem ein Wildunfall, wird immer durch einen Auto Gutachter der Versicherung untersucht, denn so sparen die Versicherer sich höhere Reparaturkosten und Gutachterkosten.

Was ist also inbegriffen und wie geht man am besten vor, wenn ein Kaskoschaden vorliegt?

Die Kaskoversicherung und das Vertragsrecht

Anders als bei der Haftpflichtversicherung unterliegt die Kaskoversicherung dem Vertragsrecht. Denn bei der Kaskoversicherung handelt es sich um einen Vertrag, der mit der jeweiligen Versicherung abgeschlossen wird. Bei der Haftpflichtversicherung liegen rechtliche Grundlagen vor. So gehören zu den abgedeckten Kosten bei einer Haftpflichtversicherung, auch die Kosten eines KFZ-Sachverständiger Frankfurt. Das gleiche gilt aber nicht für die Kaskoversicherung.

Welche Kosten von der Kaskoversicherung übernommen werden, wird in den allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung, den AKB, geregelt.

Generell sind die Ansprüche, die hier geltend gemacht werden können, klar geregelt und halten sich in Grenzen.

Welche Kosten werden in der Regel von der Kaskoversicherung nicht abgedeckt?

  • ein Mietwagen
  • Gutachterkosten
  • Anwaltskosten
  • die Wertminderung des Fahrzeuges
  • ein Ausgleich für die fehlende Fahrzeugnutzung
  • andere betriebliche Kosten

In der Regel werden von der Kaskoversicherung, nur die Kosten für die Reparatur und die nötigsten Kosten für die Bergung oder das Abschleppen des Fahrzeuges übernommen. Welche Kosten aber im Einzelfall übernommen werden, wird im Einzelnen in den AKBs geregelt. Es lohnt sich hier genau hinzuschauen.

Es gibt unterschiedliche Arten der Kaskoversicherung, die auch unterschiedliche Schäden abdecken. In der Regel gibt es die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung. Schon der Name beschreibt den Unterschied, denn die Vollkaskoversicherung übernimmt mehr Schadensfälle und sorgt so für eine umfangreichere Abdeckung bei eventuellen Schäden. Der große Vorteil bei einer Vollkaskoversicherung ist, dass auch Schäden durch Dritte übernommen werden, wenn diese nicht ausfindig gemacht werden können.

Bei der Kaskoversicherung hat die Versicherung die Fäden in der Hand und übernimmt in aller Regel wirklich nur die reinen Kosten für die Reparatur, auf allen anderen Kosten, die für Sie entstehen, bleiben Sie selbst sitzen. Ein Mietwagen oder ein Arbeitsausfall wird durch die Versicherung nicht abgedeckt.

Was ist nun aber mit den Kosten für ein KFZ-Gutachten Frankfurt?
Wie bereits erwähnt, werden zusätzliche Kosten von der Kaskoversicherung nicht generell übernommen, dazu gehören auch die Kosten für einen Gutachter Frankfurt oder einen Anwalt. Die Versicherung hat das Recht selbst einen Gutachter zu bestimmen. Es besteht das sogenannte Weisungsrecht, aus dem hervorgeht, dass die Versicherung den Auto Gutachter Frankfurt bestimmt. Für Sie ist es also nicht angebracht einen eigenen Sachverständiger Frankfurt zu beauftragen, denn die Kosten dafür müssen Sie in der Regel selbst bezahlen. Bevor Sie also tätig werden, ist es wichtig, sich im Voraus mit der Versicherung genau abzustimmen, um unnötige Kosten für Sie zu vermeiden. So können Sie sich eventuell auf einen Gutachter Haftpflichtschaden für ein KFZ Gutachten Frankfurt einigen und haben so trotzdem noch Einfluss auf die Wahl.