Vorschaden im Unfallgutachten – Das müssen Sie wissen

Ein Vorschaden kann bei einem Unfallgutachten schnell zur Stolperfalle werden. Viele Geschädigte befürchten, dass die Versicherung weniger zahlt, wenn ein älterer Schaden entdeckt wird. Das ist nicht unbegründet: Versicherungen prüfen bei jedem Gutachten genau, ob Teile des Schadens möglicherweise bereits vorher vorhanden waren.

Die gute Nachricht: Mit der richtigen Vorgehensweise und einer klaren Dokumentation können Sie Ihre Ansprüche trotzdem sichern. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Vorschäden im Unfallgutachten behandelt werden, welche Auswirkungen sie auf die Regulierung haben und wie Sie sich absichern.

Was ist ein Vorschaden?

Als Vorschaden bezeichnet man alle Schäden, die vor dem aktuellen Unfall am Fahrzeug vorhanden waren.

Typische Beispiele:

  • Unreparierte Delle aus einem früheren Parkrempler

  • Kratzer im Lack

  • Strukturschäden, die nicht behoben wurden

  • Beschädigungen durch frühere Unfälle, die nicht oder nur teilweise repariert wurden

Wichtig: Ein Vorschaden bedeutet nicht, dass Sie kein Unfallgutachten mehr erstellen lassen können. Er wird jedoch im Gutachten separat dokumentiert.

Mehr dazu, wie ein vollständiges Unfallgutachten abläuft, finden Sie in unserem Ratgeber Unfallgutachten Ablauf.

Wie wird ein Vorschaden im Gutachten erfasst?

Ein KFZ-Gutachter unterscheidet genau zwischen Vorschaden und aktuellem Unfallschaden. Dazu werden:

  • Fotos angefertigt

  • Schadensbereiche exakt lokalisiert

  • Technische Messungen durchgeführt

  • Reparaturhistorien geprüft

Ziel ist es, eindeutig festzustellen, welche Schäden vom aktuellen Unfall stammen und welche bereits vorher vorhanden waren.

Wenn ein Fahrzeug schon einmal beschädigt war, kann ein Gutachter außerdem die Qualität der früheren Reparatur einschätzen – wichtig, falls die Versicherung den Vorschaden als Begründung für Kürzungen heranziehen will.

Auswirkungen auf die Schadensregulierung

Abzüge durch die Versicherung

Versicherungen versuchen oft, die Regulierungssumme zu reduzieren, wenn ein Vorschaden vorhanden ist. Die Begründung lautet dann: „Der Schaden könnte auch aus einem früheren Unfall stammen.“

In solchen Fällen wird häufig ein Teil der Kosten gestrichen – auch wenn die Schäden eigentlich nichts miteinander zu tun haben.

Beweislast für den Vorschaden

Die Beweislast liegt bei Ihnen als Geschädigtem. Das bedeutet: Sie müssen nachweisen, welche Schäden neu sind. Gelingt das nicht, kann die Versicherung die Zahlung verweigern oder kürzen.

Ein unabhängiger Gutachter ist daher entscheidend, um diese Beweisführung zu unterstützen.

Mehr dazu, wie Versicherungen vorgehen, lesen Sie in unserem Beitrag Versicherung kürzt Gutachten.

Wie Sie Ihre Ansprüche trotz Vorschaden sichern

Damit ein Vorschaden nicht zum Problem wird, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  • Unabhängigen Gutachter beauftragen – dieser dokumentiert neutral, welche Schäden unfallbedingt sind

  • Rechnungen oder Gutachten von früheren Reparaturen bereithalten, um zu zeigen, dass alte Schäden bereits behoben wurden

  • Ehrlich sein – verschweigen Sie Vorschäden nicht, da das Ihre Glaubwürdigkeit massiv schädigen kann

  • Detailfotos aufbewahren, etwa aus Fahrzeuganzeigen oder vom letzten Werkstattbesuch, um den Zustand vor dem Unfall zu belegen

So erhöhen Sie Ihre Chancen, trotz Vorschaden den vollen Schadensersatz zu erhalten.

Regionale Unterstützung – Unabhängige Gutachter in Frankfurt und Rhein-Main

Gerade wenn Vorschäden eine Rolle spielen, ist es entscheidend, dass das Gutachten professionell erstellt wird. MainXpert unterstützt Sie mit unabhängigen Sachverständigen in der gesamten Rhein-Main-Region.

Unsere Standorte:

FAQ – Häufige Fragen zu Vorschäden im Unfallgutachten

  1. Zahlt die Versicherung bei einem Vorschaden überhaupt noch?
    Ja, aber nur für die neuen unfallbedingten Schäden.
  2. Muss ich Vorschäden im Gutachten angeben?
    Ja, Verschweigen kann zu massiven Problemen führen und im schlimmsten Fall zur Ablehnung der Regulierung.
  3. Wie weist man nach, dass ein Schaden neu ist?
    Mit Fotos, alten Reparaturrechnungen oder einem unabhängigen Gutachten.
  4. Kann die Versicherung wegen eines Vorschadens alles kürzen?
    Nein, nur den Teil, der nachweislich mit dem Vorschaden zusammenhängt.
  5. Wie hilft ein unabhängiger Gutachter bei Vorschäden?
    Er trennt klar zwischen alten und neuen Schäden und liefert die nötigen Beweise.
  6. Was passiert bei reparierten Vorschäden?
    Wenn der Vorschaden fachgerecht behoben wurde, darf die Versicherung keine Abzüge machen.
  7. Lohnt sich ein Gutachten auch bei kleinen Vorschäden?
    Ja, gerade dann, weil die Versicherung sonst pauschal kürzen könnte.

Fazit – Offenheit und gute Dokumentation sind entscheidend

Ein Vorschaden muss nicht bedeuten, dass Sie leer ausgehen. Entscheidend ist, klar zu trennen, welche Schäden neu und unfallbedingt sind. Mit einem unabhängigen Gutachten und vollständiger Dokumentation sichern Sie sich auch in solchen Fällen die bestmögliche Regulierung.

Wenn Ihr Fahrzeug bereits Vorschäden hat und Sie in einen Unfall verwickelt wurden, kontaktieren Sie uns direkt über unsere Kontaktseite. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche trotz Vorschaden durchzusetzen.

KFZ Gutachter Frankfurt – Mainxpert 24/7 Unfallgutachten
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