Wertminderung nach einem Unfall: So holen Sie das Maximum raus

Nach einem Autounfall kann der Schaden repariert werden – doch der Wertverlust bleibt. Käufer zahlen für ein instandgesetztes Unfallfahrzeug weniger, selbst wenn es technisch einwandfrei ist. Diese Differenz nennt man Wertminderung.

Viele Geschädigte wissen nicht, dass sie Anspruch auf diese zusätzliche Entschädigung haben – und verschenken dadurch mehrere hundert oder sogar tausend Euro. In diesem Artikel erfahren Sie, wann Sie Anspruch haben, wie die Wertminderung berechnet wird und wie Sie Ihr Geld erfolgreich von der Versicherung einfordern.

Was bedeutet Wertminderung nach einem Unfall?

Die Wertminderung ist der Betrag, um den der Marktwert Ihres Fahrzeugs nach einem Unfall sinkt – trotz fachgerechter Reparatur.

Sie entsteht, weil das Auto nun als Unfallfahrzeug gilt und in der Regel schwerer zu verkaufen ist. Selbst wenn das Fahrzeug technisch wieder im Bestzustand ist, verlangen Käufer beim Weiterverkauf einen Preisnachlass.

Der Anspruch auf Wertminderung ist gesetzlich anerkannt und kann bei der Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden.

Mehr über die Grundlagen eines Gutachtens erfahren Sie hier: Unfallgutachten erstellen lassen.

Arten der Wertminderung

Merkantile Wertminderung

Die häufigste Form: Käufer zahlen weniger, weil das Fahrzeug einen Unfall hatte – unabhängig davon, ob es technisch vollständig repariert wurde.

Technische Wertminderung

Diese Form tritt ein, wenn trotz Reparatur ein technischer oder optischer Mangel bleibt. Beispiele:

  • leichter Rahmenverzug

  • Farbunterschiede im Lack

  • Einschränkungen bei der Fahrsicherheit

In der Praxis machen Gutachter meist die merkantile Wertminderung geltend, da sie fast jeden Unfall betrifft.

Wer hat Anspruch auf Wertminderung?

Sie können Wertminderung fordern, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Unverschuldeter Unfall: Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss die Wertminderung erstatten.

  • Das Fahrzeug ist nicht älter als ca. 5 Jahre.

  • Es hat nicht mehr als ca. 100.000 km Laufleistung (Richtwerte, keine harten Grenzen).

  • Der Schaden liegt über der Bagatellgrenze (meist ab 750 € Reparaturkosten).

Wichtig: Auch bei Fahrzeugen über 5 Jahre oder mehr als 100.000 km können Gutachter eine Wertminderung feststellen, z. B. bei besonders wertvollen oder seltenen Modellen.

Wie wird die Wertminderung berechnet?

Einflussfaktoren

  • Alter und Kilometerstand

  • Marktwert und Fahrzeugklasse

  • Umfang und Art des Schadens

  • Reparaturqualität

Berechnungsmethoden

Gutachter nutzen verschiedene Verfahren, darunter:

  • Minderwerttabellen (z. B. Ruhkopf/Sahm)

  • Prozentuale Berechnung vom Wiederbeschaffungswert

  • Individuelle Marktanalyse bei hochwertigen oder seltenen Fahrzeugen

Wichtig: Die Wertminderung sollte immer im Unfallgutachten aufgeführt sein. Nur so haben Sie eine solide Grundlage gegenüber der Versicherung.

Mehr dazu, wie ein Gutachten erstellt wird, erfahren Sie im Beitrag Unfallgutachten Ablauf.

So machen Sie Ihre Wertminderung geltend

Unfallgutachten als Grundlage

Beauftragen Sie einen unabhängigen KFZ-Gutachter. Dieser berechnet die Wertminderung objektiv und fügt sie direkt ins Gutachten ein.

Fristen beachten

Melden Sie den Anspruch sofort nach dem Unfall. Versicherungen lehnen verspätete Forderungen oft ab.

Rechtliche Unterstützung

Bei Problemen hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung – wenn Sie unverschuldet sind. Mehr Infos: Gutachten für Gericht und Anwalt.

Typische Fehler vermeiden

  • Kein unabhängiges Gutachten erstellen lassen

  • Wertminderung nicht gesondert einfordern

  • Unterschriften unter Abfindungserklärungen leisten, bevor alle Ansprüche geklärt sind

  • Schadenhöhe zu niedrig einschätzen lassen

Viele Versicherungen versuchen, die Wertminderung herunterzurechnen oder ganz zu streichen. Mit einem unabhängigen Gutachten sind Sie auf der sicheren Seite.

Regionale Unterstützung – Gutachter in Frankfurt und Umgebung

MainXpert unterstützt Sie nach einem Unfall bei der Durchsetzung Ihrer Wertminderung – mit schnellen und unabhängigen Gutachten in der gesamten Rhein-Main-Region.

Unsere Standorte:

FAQ – Häufige Fragen zur Wertminderung nach Unfall

  1. Muss die Versicherung die Wertminderung immer zahlen?
    Ja, bei einem unverschuldeten Unfall besteht ein Anspruch – solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
  2. Wie hoch ist die Wertminderung?
    Das hängt vom Fahrzeugwert, Alter, Laufleistung und Schadenshöhe ab.
  3. Kann ich Wertminderung auch nachträglich geltend machen?
    Ja, solange die Ansprüche noch nicht verjährt sind (i. d. R. 3 Jahre).
  4. Gilt die Wertminderung auch bei Leasingfahrzeugen?
    Ja, auch Leasinggeber machen diesen Anspruch geltend.
  5. Was passiert, wenn die Versicherung die Wertminderung kürzt?
    Dann hilft ein Anwalt oder eine gerichtliche Klärung. Mehr dazu: Versicherung kürzt Gutachten.
  6. Bekomme ich auch bei Bagatellschäden Wertminderung?
    Nein, erst ab ca. 750 € Reparaturkosten.
  7. Wer berechnet die Wertminderung?
    Ein unabhängiger KFZ-Gutachter.

Fazit – Lassen Sie kein Geld liegen

Die Wertminderung ist ein oft übersehener, aber entscheidender Bestandteil der Schadensregulierung. Wer schnell handelt, einen unabhängigen Gutachter einschaltet und alle Ansprüche klar einfordert, kann mehrere hundert bis tausend Euro zusätzlich erhalten.

Lassen Sie sich nicht auf Kürzungen ein – Sie haben ein Recht auf den vollen Betrag. Kontaktieren Sie uns direkt über unsere Kontaktseite, wenn Sie Ihre Wertminderung nach einem Unfall durchsetzen möchten.

KFZ Gutachter Frankfurt – Mainxpert 24/7 Unfallgutachten
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