Wer zahlt den KFZ-Gutachter? Rechte und Pflichten nach einem Unfall

Nach einem Autounfall stellt sich für viele Betroffene schnell die Frage: „Wer übernimmt eigentlich die Kosten für den KFZ-Gutachter?“ Die Antwort hängt von der Schuldfrage und der Art des Schadens ab.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wer wann die Kosten trägt, welche Rechte Sie als Geschädigter haben und in welchen Fällen Sie die Kosten selbst übernehmen müssen.

Grundprinzip – Wer muss den Gutachter bezahlen?

Die Kosten für ein Unfallgutachten richten sich nach:

  • der Schadenshöhe

  • dem Zeitaufwand des Gutachters

  • und der Schuldfrage beim Unfall

Grundsätzlich gilt das Verursacherprinzip:

  • Wer den Unfall verursacht hat, dessen Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für das Gutachten – inklusive eines von Ihnen frei gewählten unabhängigen Gutachters.

  • Bei Eigenverschulden oder einem Kaskoschaden gelten besondere Regeln.

Einen Überblick zum Ablauf finden Sie auch in unserem Artikel Unfallgutachten erstellen lassen.

Kostenübernahme bei Haftpflichtschaden

Waren Sie unschuldig am Unfall, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten für das Gutachten. Dazu gehören:

  • Anfahrt des Gutachters

  • Schadenaufnahme vor Ort

  • Erstellung des schriftlichen Gutachtens inkl. Fotodokumentation

  • Versand an Sie, die Versicherung und ggf. Ihren Anwalt

Wichtig: Sie dürfen den Gutachter selbst auswählen. Die Versicherung darf Ihnen keinen Sachverständigen vorschreiben. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber Privater Gutachter vs. Versicherungsgutachter.

Kostenübernahme bei Kaskoschaden

Bei einem Kaskoschaden – also wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben oder niemand anderes haftet (z. B. bei Wildunfällen) – gelten die Bedingungen Ihrer Versicherungspolice.

  • Oft schickt die Versicherung in diesem Fall einen eigenen Gutachter oder Schadenssachbearbeiter.

  • Die Kosten werden nur übernommen, wenn Sie sich an die Vorgaben der Versicherung halten.

  • Beauftragen Sie eigenmächtig einen unabhängigen Gutachter, bleiben Sie möglicherweise auf den Kosten sitzen.

Mehr Informationen finden Sie auch hier: Kaskoschaden und Gutachter.

Sonderfälle und Ausnahmen

Bagatellschaden unter 750 €

Liegt der Schaden unter der Bagatellgrenze von ca. 750 €, zahlen Versicherungen in der Regel kein Gutachten, sondern übernehmen nur die Kosten für einen Kostenvoranschlag.

Siehe dazu auch: Bagatellschaden oder Gutachten.

Teilschuld oder unklare Schuldfrage

  • Bei Teilschuld werden die Gutachterkosten anteilig zwischen den Beteiligten aufgeteilt.

  • Ist die Schuldfrage noch ungeklärt, kann es sein, dass Sie zunächst in Vorleistung gehen müssen. Später erstattet die Versicherung Ihnen die Kosten.

Selbst beauftragter Gutachter

Wenn Sie nach einem unverschuldeten Unfall sofort selbst einen Gutachter beauftragen, sind die Kosten erstattungsfähig – solange das Gutachten notwendig und angemessen ist.

Rechte und Pflichten als Geschädigter

Recht auf einen unabhängigen Gutachter

Sie dürfen frei entscheiden, wer Ihr Fahrzeug begutachtet. Lassen Sie sich nicht von der Versicherung vorschreiben, welchen Gutachter Sie wählen sollen.

Pflicht zur Schadenminderung

Sie dürfen keine unnötigen Kosten verursachen. Ein Gutachten für einen Bagatellschaden wäre beispielsweise unverhältnismäßig.

Dokumentationspflicht

Bewahren Sie alle Unterlagen, Fotos und das Gutachten sorgfältig auf. Sie können auch später – etwa bei Streitigkeiten mit der Versicherung oder beim Fahrzeugverkauf – noch wichtig sein.

Mehr Tipps finden Sie in unserem Beitrag KFZ-Gutachter beauftragen – Tipps.

Regionale Unterstützung – Gutachter in Frankfurt und Rhein-Main

Wenn Sie sich fragen, wer Ihren Gutachter zahlt, und schnelle Hilfe brauchen: MainXpert ist in der gesamten Region Frankfurt für Sie da.

Unsere Standorte:

FAQ – Häufige Fragen zu den Kosten des KFZ-Gutachters

  1. Wer zahlt den Gutachter bei unverschuldetem Unfall?
    Die gegnerische Haftpflichtversicherung.
  2. Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?
    Nein, Sie dürfen einen unabhängigen Gutachter wählen.
  3. Wer zahlt bei Teilschuld?
    Die Kosten werden anteilig auf beide Parteien verteilt.
  4. Wer zahlt bei einem Kaskoschaden?
    Ihre eigene Versicherung, aber meist nur für den von ihr beauftragten Gutachter.
  5. Muss ich bei einem Bagatellschaden den Gutachter selbst zahlen?
    Ja, unter 750 € übernimmt die Versicherung meist nur den Kostenvoranschlag.
  6. Kann ich die Kosten zurückfordern, wenn die Versicherung kürzt?
    Ja, mit anwaltlicher Unterstützung können Sie eine Nachforderung stellen. Mehr dazu: Versicherung kürzt Gutachten.
  7. Wer zahlt den Anwalt?
    Bei einem unverschuldeten Unfall ebenfalls die gegnerische Versicherung.

Fazit – Kosten klar regeln und keine Ansprüche verschenken

In den meisten Fällen müssen Sie als unschuldiger Unfallbeteiligter den KFZ-Gutachter nicht selbst bezahlen. Wichtig ist, dass Sie schnell handeln, den Gutachter selbst auswählen und bei Bedarf rechtliche Unterstützung hinzuziehen. So sichern Sie sich eine vollständige Kostenübernahme und eine faire Schadensregulierung.

Kontaktieren Sie uns direkt über unsere Kontaktseite, um schnell und unkompliziert einen Gutachter in Frankfurt und Umgebung zu beauftragen.

KFZ Gutachter Frankfurt – Mainxpert 24/7 Unfallgutachten
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